22.01.26 –
Inwieweit werden die Informationen aus dem Baulücken- und Leerstandskataster Bauinteressenten zur Verfügung gestellt (bspw. freie Grundstücke in Privatbesitz mit Verkaufsbereitschaft)?
Falls es hierfür Hindernisse gibt, zum Beispiel datenschutzrechtlich, wie könnten diese beseitigt werden?
1. Rolle der Stadt / Neutralität
Das Kataster dient vorrangig der stadtentwicklungspolitischen Steuerung (Innenentwicklung, Flächensparen, Monitoring) und als Arbeitsgrundlage für Verwaltung und Gremien – nicht dem Aufbau eines kommunalen Grundstücksmarktplatzes. Eine aktive Weitergabe konkreter Verkaufsoptionen könnte als Maklertätigkeit oder als einseitige Marktbeeinflussung wahrgenommen werden.
2. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Soweit das Kataster Informationen enthält, die Rückschlüsse auf Eigentümer, Nutzungszustand, Leerstand oder eine potenzielle Verkaufsabsicht zulassen, handelt es sich regelmäßig um personenbezogene Daten bzw. um besonders sensible Informationen. Eine Weitergabe an Dritte wäre nur mit klarer Rechtsgrundlage oder einer ausdrücklichen, informierten Einwilligung der Betroffenen zulässig. Diese Voraussetzungen liegen im Regelfall nicht vor.
3. Praktische und haftungsrechtliche Aspekte
Zudem besteht das Risiko, dass Daten nicht tagesaktuell sind (Statuswechsel, Verkaufsabsichten). Bei Weitergabe könnten falsche Erwartungen entstehen; auch daraus resultierende Streitigkeiten würden die Stadt in eine Rolle bringen, die sie bewusst nicht einnehmen möchte.
Wie wird dennoch unterstützt?
Bei konkretem Interesse vermittelt die Stadt zwischen Interessenten und Grundstückseigentümern.
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